Nirgends begegnen uns Etiketten so häufig wie auf Lebensmitteln. Aus diesem Grund sind die Pflichtangaben auf Lebensmitteln gesetzlich festgehalten.
Natürlich muss zuerst die Bezeichnung des Lebensmittels unmissverständlich angegeben werden. Die klassische Nährwerttabelle werden Sie auf jeder Lebensmittelverpackung finden. Sie liefert Auskunft über Nährwerteigenschaften des Produkts wie beispielsweise Energiegehalt, den Gehalt anderer Nährstoffe oder Zusatzstoffen. Allerdings verwenden viele Hersteller Tricks, um beispielsweise den Zuckergehalt des Produkts zu verheimlichen. Ab einer gewissen Menge an Zucker, darf auch das Etikett “zuckerfrei” geschrieben werden, obwohl sich immer noch Zucker im Produkt befindet. Hersteller finden viele Lücken, um ihr Produkt, zumindest auf dem Etikett, möglichst gesund aussehen zu lassen. Zusätzlich werben viele Hersteller mit “Vanilla” Joghurt. Liest man das Kleingedruckte wird deutlich, dass es sich nur um ein Vanille Aroma handelt. Mit solchen und vielen weiteren Tricks arbeiten die Hersteller. Darüber hinaus ist es für die Hersteller Pflicht, Allergene zu kennzeichnen. Hierbei müssen nur die 14 häufigsten genannt und aufgezählt werden - Aus diesem Grund finden Sie auf vielen Etiketten ungenügend Informationen über Allergene. Nur eine geringe Anzahl von 14 Allergenen muss genannt werden. Zusätzlich müssen Lebensmittel mit bestimmten Farbstoffen gekennzeichnet sein. Auch dieses Gesetz greift wieder nur für eine kleine Liste an Farbstoffen. Werden Farbstoffe außerhalb dieser Liste verwendet, müssen diese nicht gekennzeichnet sein. Ein weiterer Trick, dem sich viele Hersteller bedienen, um keine Farbstoffe angeben zu müssen. Auch bezüglich der Aromen in Lebensmitteln gibt es gesetzliche Regelungen. Seit einer EU Verordnung dürfen nur noch Aromastoffe verwendet werden, die auf einer bestimmten Liste zu finden sind. Diese Liste ists gesetzlich festgelegt. Aromastoffe, die sich nicht auf dieser Liste befinden, dürfen bei der Herstellungen von Lebensmitteln nicht verwendet werden. Der wohl wichtigste Aspekt bezüglich der Lebensmitteletiketten ist die Angabe der Zusatzstoffe. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist streng geregelt und muss genau auf dem Etikett angegeben sein. Um die Zusatzstoffe leichter identifizieren zu können, werden auf Etiketten sogenannte E-Nummern statt der komplexen chemischen Bezeichnungen verwendet. E-Nummern gelten in allen EU-Ländern einheitlich und kennzeichnen einen Zusatzstoff eindeutig. Zu guter Letzt das offensichtlichste. Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum. Diese Angaben sind auf jedem Lebensmitteletikett anzubringen. Unterscheiden wird zwischen dem Mindesthaltbarkeits- und dem Verbraucherdatum. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Lebensmittel nicht verdorben oder für den Verzehr ungeeignet. Beim Verbrauchsdatum hingegen ist das Lebensmittel nach Ablauf des Datums nicht mehr zu verwenden, da dies Konsequenzen für die menschliche Gesundheit haben könnte. Trotz einiger Pflichtangaben, die auf Lebensmitteletiketten gemacht werden müssen, bedienen sich Hersteller vieler Tricks, um den Käufer zu täuschen und das Produkt möglichst gut darstellen zu lassen.
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